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Die Pflegeberatung einfach erklärt

Pflegeleistungen sind schwer zu überblicken. Eine Pflegeberatung kann Ihre persönliche Situation mit Ihnen sortieren und passende Hilfen zusammenstellen.

Sie dürfen um persönliche Beratung bitten

Wer Pflegeleistungen erhält oder einen Antrag gestellt hat und erkennbar Beratung braucht, hat grundsätzlich Anspruch auf Pflegeberatung. Auch Angehörige können mit Zustimmung der betroffenen Person beraten werden.

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Dabei kann die Beratung helfen

  • Pflegehilfsmittel und andere Leistungen einordnen
  • den persönlichen Hilfebedarf besprechen
  • verschiedene Angebote aufeinander abstimmen
  • Angehörige entlasten
  • auf Wunsch einen Versorgungsplan erstellen
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Wo bekommen Sie die Beratung?

Fragen Sie zuerst Ihre Pflegekasse. Sie gehört zu Ihrer Krankenkasse. Die Pflegekasse kann eine persönliche Beratung anbieten oder eine neutrale Beratungsstelle nennen.

Eine weitere Möglichkeit ist ein Pflegestützpunkt. Dort werden pflegerische, medizinische und soziale Hilfen gemeinsam betrachtet. Ihre Pflegekasse kann Ihnen den nächsten Pflegestützpunkt nennen.

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So bereiten Sie das Gespräch vor

  • Was ist zu Hause schwierig?
  • Wer hilft bisher und wobei?
  • Welches Pflegehilfsmittel könnte helfen?
  • Welche Leistungen oder Hilfsmittel sind schon vorhanden?
  • Welche Kosten oder Angebote sind unklar?

Sagen Sie zu Beginn: „Ich möchte eine unabhängige Übersicht über passende Hilfen. Bitte erklären Sie mir auch kostenfreie Möglichkeiten.“

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Beratung ist keine Bestellung

Eine Beratung verpflichtet Sie nicht, ein bestimmtes Produkt oder einen Anbieter auszuwählen. Fragen Sie immer nach, wer Ihr Vertragspartner wäre, welche Kosten entstehen und ob Daten an einen Anbieter weitergegeben werden.

Auf der Ministeriumsseite sind die Abschnitte „Anspruch auf Pflegeberatung“ und „Beratung im Pflegestützpunkt“ für Sie wichtig.

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