A
Antrag
Mit einem Antrag teilen Sie einer Kasse mit, dass Sie eine bestimmte Leistung benötigen. Ein Antrag kann je nach Leistung formlos möglich sein oder weitere Unterlagen brauchen.
Wichtig: Bewahren Sie eine Kopie und einen Nachweis über den Eingang auf.
Aktenzeichen
Das Aktenzeichen ist die Kennnummer Ihres Vorgangs. Geben Sie es bei Rückfragen an, damit die Kasse Ihren Antrag schneller findet.
B
Bedarf
Der Bedarf beschreibt nicht nur ein gewünschtes Produkt. Er erklärt, was im Alltag schwierig ist und was durch das Hilfsmittel möglich oder sicherer werden soll.
Bescheid
Ein Bescheid ist die schriftliche Entscheidung der Kasse. Darin steht, was bewilligt oder abgelehnt wurde und warum.
E
Eigenanteil und Zuzahlung
Eine Zuzahlung ist ein gesetzlich vorgesehener Betrag. Mehrkosten können entstehen, wenn Sie eine Versorgung wählen, die über das notwendige Maß hinausgeht. Fragen Sie vorher, welcher Betrag warum anfällt.
Empfehlung
Eine Ärztin, ein Arzt, eine Pflegefachkraft oder der Medizinische Dienst kann ein Hilfsmittel empfehlen. Eine Empfehlung ist nicht in jedem Fall dasselbe wie eine Verordnung oder Bewilligung.
H
Hilfsmittel
Hilfsmittel der Krankenversicherung sollen zum Beispiel eine Behandlung sichern, einer Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen. Beispiele sind Inhalationsgerät, Hörhilfe oder Rollator.
Hilfsmittelverzeichnis
Das Hilfsmittelverzeichnis ordnet Produktgruppen, Anforderungen und einzelne Produkte. Es dient als wichtige Orientierung, entscheidet aber nicht allein über jeden persönlichen Anspruch.
K
Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag zeigt, welches Produkt oder welche Versorgung angeboten wird und welche Kosten entstehen. Prüfen Sie auch Zubehör, Anpassung, Einweisung und mögliche Mehrkosten.
Krankenkasse und Pflegekasse
Die Krankenkasse ist häufig für medizinische Hilfsmittel zuständig. Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse eingerichtet und kann für Pflegehilfsmittel zuständig sein. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie die Zuständigkeit bestätigen.
L
Leistungserbringer
So nennt man zum Beispiel ein Sanitätshaus, eine Apotheke oder einen anderen zugelassenen Anbieter, der das Hilfsmittel abgibt, anpasst oder wartet.
M
Medizinischer Dienst
Der Medizinische Dienst kann im Auftrag einer gesetzlichen Kranken- oder Pflegekasse prüfen, ob eine Leistung erforderlich ist. Er entscheidet nicht als Verkäufer über ein Produkt.
Mehrkosten
Mehrkosten sind zusätzliche Kosten, wenn Sie eine aufwendigere Versorgung wählen als die Kasse übernimmt. Lassen Sie sich die kostenfreie Versorgung und die Mehrkosten schriftlich erklären.
P
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sollen die Pflege zu Hause erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Dazu gehören technische Hilfen und bestimmte Verbrauchsprodukte.
Pflegegrad
Der Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit oder bestimmte Fähigkeiten beeinträchtigt sind. Auf dieser Seite erklären wir ihn nur, wenn er Voraussetzung für ein Pflegehilfsmittel ist.
V
Verordnung
Eine Verordnung wird meist von einer Ärztin oder einem Arzt ausgestellt. Sie beschreibt das benötigte Hilfsmittel oder die Versorgung. Eine Verordnung bedeutet noch nicht automatisch, dass die Kasse alles bewilligt.
Vertragspartner
Kassen schließen Verträge mit bestimmten Anbietern. Fragen Sie Ihre Kasse, welche Anbieter Sie nutzen können, bevor Sie etwas kaufen oder verbindlich bestellen.
W
Widerspruch
Mit einem Widerspruch erklären Sie, dass Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind. Achten Sie auf die Frist und holen Sie bei Bedarf unabhängige rechtliche Beratung ein.
Z
Zuständigkeit
Zuständigkeit bedeutet: Welche Kasse oder welcher andere Träger muss Ihren Antrag bearbeiten? Sie müssen die Antwort nicht immer selbst kennen. Stellen Sie den Antrag nachweisbar und fragen Sie bei Unsicherheit nach.